09.12.2015
Kapitalmarkt & Investor Relations
von Annette Kohler-Kruse
Umfangreiche Quartalsberichte börsennotierter Unternehmen in Deutschland sind Schnee von gestern. Die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in deutsches Recht bringt nun endlich die von Emittenten und Investoren erhofften Erleichterungen mit sich. Seit Ende November ist die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe von Zwischenmitteilungen nach §37x des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) entfallen.
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# Quartalsberichte